Das BRHD Sugar Shack – Bubblegum Ice Cream Aroma vereint den süßen Geschmack von klassischem Kaugummi mit der cremigen Note von Vanilleeis. Die unverwechselbar süße und fruchtige Bubblegum-Note sorgt für ein nostalgisches Geschmackserlebnis, das durch die cremige Eisnote angenehm abgerundet wird.
Diese Kombination macht das Aroma zu einem besonderen Highlight für alle, die verspielte Süße mit cremigem Dessert-Charakter schätzen. Jeder Zug erinnert an die Kindheit – süß, cremig und einfach unverwechselbar.
Als Longfill-Aroma ist es hochkonzentriert und darf nicht pur gedampft werden. Die 12 ml Aroma befinden sich in einer 60 ml Flasche und werden mit Base und optional Nikotinshots bis zur Oberkante aufgefüllt. Nach einer Reifezeit von ca. 3–5 Tagen entfaltet sich der volle, süß-cremige Geschmack.
Merkmale
Geschmacksrichtung: Kaugummi & Vanilleeis
Inhalt: 12 ml Aroma in einer 60 ml Longfill-Flasche
Dosierung: Flasche bis Oberkante mit Base/Nikotinshots auffüllen
Reifezeit: ca. 3–5 Tage
Inhaltsstoffe: Propylenglycol, Aroma
Hinweis: Hochkonzentriertes Aroma – nicht pur dampfen
Herkunft: Hergestellt in Deutschland
Lieferumfang
1 × 12 ml BRHD Sugar Shack – Bubblegum Ice Cream Aroma in 60 ml Longfill-Flasche
Warnhinweise
Warnhinweise zu möglichen Inhaltsstoffen:
Giftig bei Verschlucken. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Mund ausspülen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter in einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung entsorgen.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
EUH208 Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.