Das Checkmate – Black Knight Aroma von Dampflion kombiniert die feine Süße eines französischen Zitronen-Macarons mit der tiefen Fruchtigkeit von Waldbeeren. Diese edle Mischung sorgt für ein raffiniertes und intensives Dampferlebnis, das Liebhaber von süßen und fruchtigen Aromen anspricht.
Dieses Longfill-Aroma eignet sich hervorragend für Dampfer, die komplexe und gleichzeitig erfrischende Aromen bevorzugen. Die Kombination aus Zitronen-Macaron und Waldbeeren sorgt für ein ausgewogenes und intensives Geschmackserlebnis.
Als Longfill-Aroma ist es hochkonzentriert und darf nicht pur gedampft werden. Die 10 ml Aroma befinden sich in einer 120 ml Flasche und werden mit Base und optional Nikotinshots bis zur Oberkante aufgefüllt. Nach einer Reifezeit von etwa 3–5 Tagen entfaltet sich der volle Geschmack.
Merkmale
Geschmacksrichtung: Zitronen-Macaron & Waldbeeren
Inhalt: 10 ml Aroma in einer 120 ml Longfill-Flasche
Dosierung: Flasche bis Oberkante mit Base/Nikotinshots auffüllen
Reifezeit: ca. 3–5 Tage
Inhaltsstoffe: Propylenglycol, Aroma
Hinweis: Hochkonzentriertes Aroma – nicht pur dampfen
Herkunft: Hergestellt in Deutschland
Lieferumfang
1 × 10 ml Checkmate – Black Knight Aroma in 120 ml Longfill-Flasche
Warnhinweise
Warnhinweise zu möglichen Inhaltsstoffen:
Giftig bei Verschlucken. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Mund ausspülen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter in einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung entsorgen.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
EUH208 Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.